Anmerkung: Wildbienen gehören zu den in Deutschland besonders geschützten Tierarten, denen nicht nachgestellt werden darf oder deren Entwicklungsstadien nicht entnommen werden dürfen. Nach § 42 BNatSchG ist es ferner verboten, besonders geschützte Tierarten in Gewahrsam zu nehmen, sie vorrätig zu halten oder zu verkaufen.
Die von uns angebotenen Mauerbienenkokons stammen aus einem legalen Zuchstamm, für den eine Ausnahmegenehmigung nach § 43 BNatSchG vorliegt. Die gezüchteten Mauerbienen sind somit vom Besitz- und Weitergabeverbot nach § 42 BNatSchG ausgenommen.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.